Durch personelle Veränderungen ergeben sich leicht veränderte Zuständigkeiten im Beerdigungsdienst und in der Koordination dieses Dienstes.
- Für Leutenbach mit den Teilorten Nellmersbach und Weiler zum Stein ist Gundolf Zahn, Pastoralreferent, Tel. 07195 / 139971, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zuständig.
- Für Winnenden und Berglen mit allen Teilorten liegt der Beerdigungsdienst bei Brigitte David, Gemeindereferentin, Tel. 07195 / 91911-14, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
- Für Schwaikheim und Bittenfeld übernimmt Brigitte David bis 03.12.2021 (Kontaktdaten s. o.) die Koordination der Trauerfeiern und Beerdigungen.
Im Beerdigungsdienst sind tätig
- Pastoralreferent Gundolf Zahn
- Gemeindereferentin Brigitte David
- Pfarrer Anthony Manu, Tel. 07195 / 139972, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Sie, als Bestatter*innen bitten wir auch das jeweilige Pfarramt zu informieren, damit diese u. a. in Vertretungsfällen schnell agieren können.
Die Kontaktdaten:
- Pfarrbüro Leutenbach, Tel. 07195 / 139970, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Pfarrbüro Winnenden, Tel. 07195 / 919110, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Pfarrbüro Schwaikheim, Tel. 07195 / 51133, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mit der zuständigen Seelsorgerin / dem zuständigen Seelsorger vereinbart das Bestattungsunternehmen den Termin für die Trauerfeier bzw. Beerdigung. Danach setzt sich die Seelsorgerin / der Seelsorger mit den Angehörigen in Verbindung und vereinbart ein Gespräch zur Vorbereitung der Feier. Der Dienst des Seelsorgers / der Seelsorgerin ist kostenfrei.
Unabhängig von der Trauerfeier kann mit dem jeweiligen Pfarramt ein Requiem vereinbart werden. Dabei betet die Gemeinde in ihrem jeweiligen Gottesdienst für die bzw. den Verstorbenen.
In den Sonntagsgottesdiensten vermelden wir die Namen der Verstorbenen, wenn dies nicht dem ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen widerspricht.