Durch personelle Veränderungen ergeben sich leicht veränderte Zuständigkeiten im Beerdigungsdienst .
Unabhängig von der Trauerfeier kann mit dem jeweiligen Pfarramt ein Requiem vereinbart werden. Dabei betet die Gemeinde in ihrem jeweiligen Gottesdienst für die bzw. den Verstorbenen.
In den Sonntagsgottesdiensten vermelden wir die Namen der Verstorbenen, wenn dies nicht dem ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen widerspricht.