Im Beerdigungsdienst sind tätig
- Für Leutenbach mit den Teilorten Nellmersbach und Weiler zum Stein ist Gundolf Zahn, Pastoralreferent, Tel. 07195 / 139971, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zuständig.
- Für Winnenden und Berglen mit allen Teilorten liegt der Beerdigungsdienst bei Pfarrer Jaison Georg Tel.07195 9191111 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und Pfarrer Serge Yomi Tel. 01771818125 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und
- Für Schwaikheim und Bittenfeld ist Sonja Hergert, Gemeindereferentin, Tel015750634861, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zuständig.
Sie, als Bestatter*innen bitten wir auch das jeweilige Pfarramt zu informieren, damit diese u. a. in Vertretungsfällen schnell agieren können.
Die Kontaktdaten:
- Pfarrbüro Leutenbach, Tel. 07195 / 139970, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Pfarrbüro Winnenden, Tel. 07195 / 919110, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Pfarrbüro Schwaikheim, Tel. 07195 / 51133, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mit der zuständigen Seelsorgerin / dem zuständigen Seelsorger vereinbart das Bestattungsunternehmen den Termin für die Trauerfeier bzw. Beerdigung. Danach setzt sich die Seelsorgerin / der Seelsorger mit den Angehörigen in Verbindung und vereinbart ein Gespräch zur Vorbereitung der Feier. Der Dienst des Seelsorgers / der Seelsorgerin ist kostenfrei.
Unabhängig von der Trauerfeier kann mit dem jeweiligen Pfarramt ein Requiem vereinbart werden. Dabei betet die Gemeinde in ihrem jeweiligen Gottesdienst für die bzw. den Verstorbenen.
In den Sonntagsgottesdiensten vermelden wir die Namen der Verstorbenen, wenn dies nicht dem ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen widerspricht.